Seitenzahlen verweisen auf: Karl Marx/Friedrich Engels - Werke, (Karl) Dietz Verlag, Berlin. Band 14, 4. Auflage 1972, unveränderter Nachdruck der 1. Auflage 1961, Berlin/DDR. S. 650-686.

XI. Ein Prozeß | Inhalt

XII. Beilagen


1. Schilys Ausweisung aus der Schweiz

Einen Brief Schilys über seine Ausweisung aus der Schweiz, worin die Behandlung der nicht parlamentarischen Flüchtlinge an einem Beispiele illustriert wird, kann ich wegen Raummangel leider nur auszugsweise mitteilen. Der Brief beginnt mit der Erzählung, daß zwei deutsche Flüchtlinge, B. und I. <Biscamp und Imandt>, Freunde von Schily, Genf verlassen hatten, auf ihrer Tour durch die Schweiz verhaftet, von Druey wieder in Freiheit gesetzt, nach Genf zurückkehrten.

"In ihrem Auftrag", fahrt Schily fort, "ging ich zu Fazy, um zu hören, ob auf sie gefahndet werde, erhielt von ihm die Beruhigung, daß er von Kantons wegen ihr Inkognito nicht stören werde, Bundesrequisition aber nicht zugegangen sei, ich übrigens wohltun werde, mich mit Berufung auf ihn und seine Mitteilungen an den Chef du département de justice et de police <Leiter der Justiz- und Polizeiabteilung>, M. Girard, zu wenden, was ich denn auch tat, mit ungefähr gleichem Erfolg, meine Adresse hinterlassend für den Fall etwaiger Bundesrequisitionen. Nach einigen Wochen kommt ein Polizeibeamter zu mir und verlangt die Adresse von B. und I. Ich verweigere dieselbe, laufe zu besagtem Girard, exponiere ihm, auf seine Drohung, mich ausweisen zu lassen, falls ich ihm die Adresse nicht gebe, daß ich nach unserer früheren Absprache wohl als intermédiaire <Mittelsperson>, nicht aber als dénonciateur <Denunziant> in Requisition genommen werden könne. Worauf er: 'Vous avez l'air de vouloir vous interposer comme ambassadeur entre moi et ces réfugiés, pour traiter de puissance à puissance.' <'Es hat den Anschein, als wollten Sie sich als Gesandter zwischen mir und diesen Flüchtlingen ins Mittel legen, um wie mit Ihresgleichen zu verhandeln.'> Ich: 'Je n'ai pas l'ambition d'être accrédité ambassadeur près de vous' <'Ich habe nicht den Ehrgeiz, bei Ihnen als Gesandter akkreditiert zu werden'>. In der Tat wurde ich nunmehr ohne alles ambassadorische Zeremoniell entlassen. Auf dem Rückweg erfuhr ich, daß die beiden, B. und I., soeben gefunden, verhaftet und abgeführt worden seien, und somit konnte ich obige Androhung als erledigt betrachten. Ich hatte aber ohne den 1. April gerechnet, denn unter diesem ominösen Datum 1852 wurde ich von einem Polizeibeamten auf der Straße ersucht, ihn auf das Hôtel de ville zu begleiten, wo man mich etwas fragen wolle. Hier erklärte mir Herr Staatsrat Tourte, Genfer Flüchtlingsausweisungs-Kommissar ad latus <Helfer> des damals dort anwesenden eidgenössischen dito Trog: daß ich ausgewiesen sei und er mich daher sofort nach Bern dirigieren müsse, alles zu seinem größten Bedauern, indem von Kantons wegen nichts gegen mich vorliege, der eidgenössische Kommissär aber auf meiner Ausweisung bestehe. Auf mein Verlangen, diesem vorgeführt zu werden, erwiderte er: 'Non, nous ne voulons pas que le commissaire fédéral fasse la police ici.' <'Nein, wir wollen nicht, daß der eidgenössische Kommissär hier Polizei spielt'.> Hiermit widersprach er also dem oben Gesagten und fiel überhaupt aus seiner Genfer Staatsratsrolle, die darin bestand, gegen die eidgenössischen Ausweisungszumutungen sich mit liberaler Prüderie zu sträuben, nur der Gewalt nachzugeben, aber auch wohl einer gentle pressure <einem sanften Druck> mit Lust oder Resignation zu weichen. Ein anderes Merkmal dieser Rolle bestand darin, dem Ausgewiesenen nachzusagen, er sei ein Spion, man habe ihn im Interesse der 'guten Sache' fortschaffen müssen ... So erzählte Tourte den Flüchtlingen hinterher, er habe mich fortschaffen müssen, weil ich mit dem eidgenössischen Kommissär unter einer Decke gesteckt und mit diesem seinen (Tourtes) flüchtlingsschützenden Maßregeln entgegengewirkt habe, also mit demselben Kommissär, der zu seinem großen Bedauern mich hatte ausweisen lassen. Quelles tartines! <Welche Dummheiten!> Welche Lügen und Widersprüche! Alles für ein bißchen aura popularis <Volksgunst>! Freilich ist Wind eben das Mittel, wodurch jener Herr seinen Ballon in der Höhe hält. Genfer Groß- und Staatsrat, Schweizer Stände- oder Nationalrat, geborner Konfusionsrat, fehlt er nur noch im Bundesrat, um der Schweiz ruhige Tage zu sichern, indem geschrieben steht: Providentia Dei et confusione hominum Helvetia salva fuit. <Die Vorsehung Gottes und die Verwirrung der Menschen haben die Schweiz gerettet.>"

Eine Reklamation gegen Tourtes Verleumdung, die Schily bei seiner Ankunft in London dem Genfer "Indépendant" einsandte, der unter dem Einflusse des später zu erwähnenden Raisin stand und die Verleumdungs-Eselsfußtritte, womit "die liberalen faiseurs <Macher> die Flüchtlinge aus der Schweiz trieben", kurz vorher scharf gegeißelt hatte, wurde nicht aufgenommen.

"Vom Hôtel de ville zu Genf", fährt Schily fort, "ging's nun ins Gefängnis, andern Tags per Post unter Polizeibegleitung nach Bern, wo mich Hr. Druey 14 Tage lang im sog. alten Turm in strengem Gewahrsam hielt ..."

Druey, in seiner später zu erwähnenden Korrespondenz mit dem gefangnen Schily, schob alle Schuld auf den Kanton Genf, während Tourte seinerseits versichert hatte, die ganze Schuld liege an der eidgenössischen Behörde, von Seite des Kantons Genf liege keine Beschwerde gegen ihn vor. Eine übereinstimmende Versicherung hatte ihm kurz vorher der Genfer Instruktionsrichter Raisin gemacht. Über letztern Herrn schreibt Schily u.a.:

"Bei Gelegenheit des im Sommer 1851 zu Genf abgehaltnen eidgenössischen Schießens hatte Raisin die Redaktion des französisch und deutsch geschriebenen 'Journal du tir fédéral' übernommen und mich gegen Versprechung eines Honorars von 300 Fcs. zum Mitarbeiter engagiert, wobei ich ihm denn u.a. auch die deutschen Willkomms- und Abschiedsreden des Komiteepräsidenten Tourte flagranti delicto <auf frischer Tat> zu notieren hatte, was mir, dankend sei es Tourte nachgerühmt, dadurch sehr erleichtert ward, daß er jedesmal ungefähr dieselben begeisterten Worte mit leichten Varianten, je nachdem er den Mutz von Bern, den Stier von Uri oder sonstige Eidgenossen zu bekomplimentieren hatte, an die verschiednen Schützendeputationen richtete, so daß ich namentlich beim Refrain 'Sollte aber der Tag der Gefahr kommen, dann werden wir etc.' ruhig die Feder niederlegen und auf Raisins Frage warum, antworten konnte: c'est le refrain du danger, je le sais par coeur. <Das ist der immer wiederkehrende Reim von der Gefahr, den weiß ich schon auswendig.> Statt meines sauer verdienten Honorars von 300 Fcs. erhielt ich aber von Raisin mit Ach und Krach nur 100, jedoch mit der Anwartschaft auf weitere Kollaboration, nämlich für eine politische Revue, die er in Genf gründen wollte, um unabhängig von allen bestehenden Parteien nach allen Seiten hin Front zu machen, namentlich gegen die damalige 'liberale' Regierung Fazy-Tourte, wiewohl er selbst dazu gehörte. Er war ganz der Mann zu einem solchen Unternehmen - fähig, wie er sich zu rühmen pflegte, 'd'arracher la peau à qui que ce soit' <"einem jeden das Fell über die Ohren zu ziehen, wer es auch sei> ... Demnach erteilte er mir den Auftrag, auf einer Schweizer Reise, die ich nach meinen Tir-fédéral-Strapazen <Bundesschießen-Strapazen> antrat, Verbindungen für jenes Unternehmen anzuknüpfen, was ich denn auch tat und worüber ich ihm bei meiner Rückkehr einen schriftlichen Bericht erstattete. Mittlerweile war aber ein ganz andrer Wind eingetreten und hatte ihn mit allen Segeln von seiner Korsarenexpedition in den ruhigen Hafen der bestehenden Regierung getrieben. J'en étais donc pour mes frais et honoraires <So war ich dann um meine Auslagen und Honorare gekommen>, mit deren Forderung ich ihn vergebens importunierte und bis zur Stunde noch, obgleich er ein reicher Mann geworden, vergeblich importuniere ... Kurz vor meiner Verhaftung hatte er mir noch beteuert, daß von meiner Ausweisung nicht die Rede sei, wie sein Freund Tourte selbst ihm versichert habe, daß ich keine Präventivschritte behufs der Girardschen Drohung zu tun brauche usw. ... Auf einen Brief, den ich ihm de profundis <aus den Tiefen> meines alten Kerkerturms schrieb, ihn um eine kleine Abschlagszahlung des mir geschuldeten Geldes und um Aufklärung über den Vorfall (meiner Verhaftung usw.) bat, schwieg er hartnäckig, wiewohl er dem Überbringer die Versichrung gab, meinen Forderungen entsprechen zu wollen ..."

"... Daß die flüchtigen Parlamentler meine Ausweisung ins Werk gesetzt hatten, schrieb mir einige Monate später K., ein zuverlässiger, vorurteilsfreier Mann, und es ward dies mordicus <eindringlich> bestätigt in einigen von Ranickel beigelegten Zeilen. Auch wurde mir dieselbe Ansicht vielfach von Sachkennern bestätigt, mit denen ich später Gelegenheit hatte, mich mündlich über den Hergang zu erkundigen... Dennoch war ich eigentlich kein Parlamentsfresser wie die Hyäne Reinach, die tagtäglich den seligen Reichsregenten Vogt aus der Reichsgruft an die Mittagstafel zu Bern, wo jener selbst gleichsam als 'gefesselter Prometheus' reinkarniert mit ansaß, herumzerrte, und entre poire et fromage <beim Nachtisch> zum allgemeinen Schrecken jedesmal, so Mumie wie Inkarnation, grausamlich hinunterwürgte. Nun war ich freilich kein Bewundrer der Parlamentstaten, im Gegenteil! Sollten aber die Herren das durch Reichsbann - die Schweiz zum Reich rechnend, weil die Reichskonstitution samt jüngstem Reichstagsabschied darin begraben liegt - an mir haben ahnden wollen? Eher glaube ich, daß der Verdacht ihrer Verfolgung gegen mich auf der in meinem frühern Brief erwähnten Parlamentsemeute gegen das von mir, Becker und einigen Genfer Bürgern gebildete Genfer Flüchtlingskomitee beruht ... Weshalb die Herren die Verteilung der Flüchtlingsgelder usurpieren wollten, darüber waren sie selbst nicht einig. Die einen, darunter Dentzel aus dem badischen Kämmerlein, wollten, abweichend von unsrer Praxis, welche besonders brotlosen Arbeitern unter die Arme griff, vorzugsweise Duldern von Profession, Heroen der Revolution, Söhnen des Vaterlands, die beßre Tage gesehn, Tränen trocknen ... Is fecit cui prodest <Der hat es getan, dem es nützt>, heißt's im Handwerk, und da nun meine Exerzitien jenen Herren allerdings unbequem waren, griff der Verdacht um sich, daß sie ihren Einfluß in maßgebenden Kreisen zu meiner Beseitigung benutzt hätten. Wußte man doch, daß sie aurem principis <das Ohr der Obrigkeit> hatten, diesem Ohr jedenfalls nahe genug standen, um etwas von meiner Unruhigkeit hineinzublasen, daß namentlich princeps <das Oberhaupt> Tourte sie mehrmals um sich geschart hatte ..."

Nachdem Schily seine Wegspedierung aus dem alten Turm von Bern nach Basel über die französische Grenze erzählt hat, bemerkt er:

"Mit Bezug auf die Flüchtlingsausweisungsspesen hege ich die Hoffnung, daß diese Kosten keineswegs aus dem eidgenossischen Ärar, sondern aus dem der Heiligen Allianz bestritten wurden. Eines Tags nämlich, geraume Zeit nach unserm Übertritt in die Schweiz, saß Prinzessin Olga in einem Berner Gasthof mit dem dortigen russischen Geschäftsträger an der Mittagstafel. Entre poire et fromage (sans comparaison <ohne Vergleich> mit dem schrecklichen Reinach), sagte Höchstdieselbe zu ihrem Tischgenossen: 'Eh bien, Monsieur le baron, avez-vous encore beaucoup de réfugiés ici?' <Nun Herr Baron, gibt es noch viele Flüchtlinge hier?> 'Pas mal, Princesse' <'Nicht wenige, Kaiserliche Hoheit'>, spricht jener, 'bien que nous en ayons déjà beaucoup renvoyé. M. Druey fait de son mieux à cet égard, et si de nouveaux fonds nous arrivent, nous en renverrons bien encore'. <'obwohl wir viele von ihnen schon zurückgeschickt haben. Herr Druey tut in dieser Hinsicht sein Bestes, und wenn wir neue Mittel erhalten, werden wir noch mehr zurückschicken'.> Solches hörte und erzählte mir der diensttuende Kellner, weiland Reichskampagne-Freischärler unter meinem hohen Kommando."

Bei Schilys Expedition verschwanden seine Reiseeffekten mysteriös und unwiederbringlich.

"Bis jetzt bleibt es rätselhaft, wie es kommen konnte, daß dieselben aus dem Chaos von Kollis eines deutschen Auswanderungszuges (dem wir in Basel durch den Auswanderungsagenten Klenk, welchem die eidgenössische Behörde uns zum Transport bis Havre in Verding gegeben hatte, einverleibt worden waren, und zwar mit völliger Vermischung der sämtlichen Flüchtlings- und Auswanderungsbagage) in Havre plötzlich verschwinden konnten anders als mit Hülfe einer Liste der Flüchtlinge und ihrer Kollis. Vielleicht weiß der eidgenössische Konsul, Kaufherr Wanner zu Havre, dem wir zum weitern Versand zugewiesen waren, Näheres. Er versprach uns volle Entschädigung. Druey bestätigte mir später dies Versprechen durch einen Brief, den ich zur Betreibung meiner Reklamation beim Bundesrat an Advokat Vogt zu Bern schickte, von ihm jedoch bis zur Stunde nicht wiedererlangen noch überhaupt auf alle meine an ihn gerichteten Briefe eine Antwort erhalten konnte. Dagegen wurde ich im Sommer 1856 vom Bundesrat mit einer Reklamation ab- und zur Ruhe gewiesen, ohne irgendwelche Motivierung dieses Bescheids ...

Das alles und überhaupt alle mit noch so viel Landjägern, Handschellen usw. verbundenen Ausweisungen sind aber Kleinigkeiten gegen die in eigentümlich gemütlicher Weise unter freundnachbarlichem Einvernehmen praktizierten Heimweisungen s.g. minder Gravierter aus dem Badischen, mit eigens hierzu verfertigten Reisescheinen und der Weisung, sich bei ihrem Eintreffen in der Heimat bei den Ortsbehörden zu melden, wo sie dann, statt, wie sie meinten, ihrem Berufe nachgehn zu können, allerlei unerwartete Bußübungen zu durchlaufen hatten. Die stillen Leiden dieser also Ausgelieferten (denn Auslieferung ist das rechte Wort) erwarten noch ihren Historiker und Rächer.

Es ist ein Lob für einen Mann, 'wenn man seine Fehler sagen darf, ohne daß er groß zu sein aufhört', sagt der Schweizer Tacitus von der Schweiz. An Stoff zu derartigem Lobe fehlt's nun nicht; es ihr zu spenden, verdirbt ihr die Taille nicht ... qui aime bien châtie bien. <Wer sein Kind liebt, züchtigt es.> Und in der Tat habe ich für meinen Teil eine unverwüstliche Zuneigung für die Schweiz im ganzen und großen. Land und Volk gefällt mir wohl. Den Schießprügel im Hausrat führend, stets bereit und geschickt zu dessen Handhabung für Wahrung historischer Überlieferungen von gutem Klang und moderner Errungenschaften von tüchtiger Hausmache, ist mir der Schweizer eine durchaus respektable Erscheinung. Er hat Anspruch auf fremde Sympathien, weil er sie selber hegt für fremdes Ringen nach bessern Zuständen. 'Da wollt' ich doch lieber, daß unserem lieben Herrgott das beste Paar Engel verreckt wär', sagte ein Schweizer Landwirt in seinem Verdruß über das Mißlingen der süddeutschen Erhebung. Ein eignes Gespann hätte derselbe vielleicht nicht dafür riskiert, eher die eigne Haut mit Schießprügelbegleitung. So ist der Schweizer im Grund seines Herzens nicht neutral, wenn auch auf Grund und zur Wahrung seines überkommenen Besitztums. Übrigens wird diese alte Kruste der Neutralität, welche seinen bessern Kern umhüllt, von all dem fremden Getrampel darauf - und das ist doch in der Tat das Wesen der Neutralität - wohl bald bersten, und dann wird's krachen, und das reinigt die Luft."

So weit Schilys Brief. In der Tour des Prisons zu Bern konnte er es nicht zu einer persönlichen Zusammenkunft mit Druey bringen, wohl aber zu einer Korrespondenz mit diesem Herrn. Auf einen Brief, worin Schily ihn über die Motive seiner Verhaftung befragt und um die Erlaubnis einer Rechtskonsultation mit Advokat Wyß in Bern angeht, antwortet Druey unter dem 9. April 1852:

"... L'autorité genèvoise a ordonné votre renvoi du Canton, vous a fait arrêter et conduire à Berne a la disposition de mon département, parce que vous vous êtes montré un des réfugiés les plus remuants et que vous avez cherché à cacher I. et B., que vous vous étiez engagé a représenter à l'autorité. Pour ce motif et parce que votre séjour ultérieur en Suisse nuirait aux relations internationales de la Confédération, le Conseil fédéral a ordonné votre renvoi du territoire suisse, etc. ... Comme votre arrestation n'a pas pour but un procès criminel ou correctionnel, mais une mesure de haute police ... il n'est pas nécessaire que vous consultiez l'avocat. D'ailleurs, avant de ... autoriser l'entrevue que vous me demandes avec M. l'avocat Wyss, je désire savoir le but de cette entrevue." <"... Die Genfer Behörden haben Ihre Ausweisung aus dem Kanton angeordnet, sie haben Sie verhaften lassen und nach Bern bringen lassen und meiner Abteilung zur Verfügung gestellt, weil Sie sich als einer der unruhigsten Flüchtlinge erwiesen und versucht haben, I. und B. zu verbergen, deren Aufenthalt Sie den Behörden mitzuteilen verpflichtet waren. Aus diesem Grunde und weil Ihr weiterer Verbleib in der Schweiz den internationalen Beziehungen der Eidgenossenschaft nachteilig sein würde, hat der Bundesrat Ihre Ausweisung aus dem Gebiet der Schweiz beschlossen usw. ... Da Ihre Verhaftung nicht den Zweck hat, einen Prozeß vor dem Kriminal- oder Zuchtpolizeigericht gegen Sie einzuleiten, sondern eine staatspolizeiliche Maßnahme darstellt ..., ist es nicht notwendig, daß Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Im übrigen will ich, ehe ich ... die von Ihnen erbetene Besprechung mit Herrn Rechtsanwalt Wyß gestatte, erst wissen, welchen Zweck diese Besprechung haben soll.">

Die Briefe, die Schily nach mehrfacher Reklamation an seine Freunde in Genf schreiben durfte, hatten alle vorher Herrn Druey zur Einsicht mitgeteilt zu werden. In einem dieser Briefe brauchte Schily den Ausdruck: "Vae Victis." Druey schreibt ihm darüber unter dem Datum 19. April 1852:

"Dans le billet que vous avez adressé a M. J. <Jakobi>, se trouvent les mots: vae victis ... Cela veut-il dire que les autorités fédérales vous traitent en vaincu? S'il en était ainsi, ce serait une accusation mensongère, contre laquelle je devrais protester." <"In dem Schreiben, das Sie an Herrn J. gerichtet haben, finden sich die Worte: vae victis ... Soll das etwa heißen, daß die Bundesbehörden Sie als Besiegten behandeln? Wenn dem so sein sollte, so wäre das eine lügenhafte Beschuldigung, gegen die ich protestieren müßte."

Schily antwortete dem gewaltigen Druey unter dem Datum 21. April 1852 u.a.:

"Je ne pense pas, M. le conseiller fédéral, que cette manière de caractériser les mesures prises à mon égard, puisse me valoir le reproche d'une accusation mensongère; du moins un pareil reproche ne serait pas de nature à me faire revenir de l'idée que je suis traité avec dureté; au contraire, adressé a un prisonnier, par celui qui le tient en prison, une telle réponse me paraîtrait une dureté de plus." <"Ich glaube nicht, Herr Bundesrat, daß die Art und Weise, wie ich die in bezug auf mich getroffenen Maßnahmen kennzeichne, mir den Vorwurf lügenhafter Beschuldigungen eintragen können; zum mindesten wäre ein solcher Vorwurf nicht geeignet, mich von dem Gedanken abzubringen, daß ich mit Härte behandelt werde; im Gegenteil, wenn ich als Gefangener von meinem Kerkermeister eine solche Antwort erhalte, so scheint mir das eine weitere Härte zu sein.">

Gegen Ende März 1852, kurz vor Schilys Verhaftung und der Wegmaßreglung andrer unparlamentarischer Flüchtlinge, hatte das reaktionäre "Journal de Genève" allerlei buntes Zeug geklatscht von kommunistischen Komplotten unter den Genfer deutschen Flüchtlingen: Herr Trog sei damit beschäftigt, ein deutsches Kommunistennest mit einer Brut von 84 Kommunistendrachen auszuheben usw. Neben diesem reaktionären Genfer Blatt war ein der Parlamentsbande angehöriger Scribler in Bern - man muß annehmen, daß es Karl Vogt war, da er im "Hauptbuch" die Rettung der Schweiz vor den kommunistischen Flüchtlingen wiederholt beansprucht - im "Frankfurter Journal" unter dem Korrespondenzzeichen -ss-damit beschäftigt, ähnliche Nachrichten zu verbreiten, z.B. daß das Genfer, aus Kommunisten bestehende Komitee zur Unterstützung deutscher Flüchtlinge wegen unrechtmäßiger Verteilung der Gelder gestürzt und durch brave Männer (Parlamentler) ersetzt worden sei, die dem Unwesen dann bald ein Ende machen würden; ferner daß der Diktator von Genf den Anordnungen der eidgenössischen Kommissäre nun doch endlich sich zu fügen scheine, indem neulich zwei zur kommunistischen Fraktion gehörige deutsche Flüchtlinge gefänglich von Genf nach Bern gebracht worden seien usw. Die zu Basel erscheinende "Schweizerische National-Zeitung" brachte in ihrer Nr. 72, vom 25. März 1852, eine Antwort von Genf, worin es u.a. heißt:

"Jeder Unbefangene weiß, daß so wie die Schweiz nur mit der Befestigung und verfassungsmäßigen Entwicklung ihrer politischen Errungenschaften beschäftigt ist, so die schwachen Überreste der hiesigen deutschen Emigration sich nur auf den täglichen Broterwerb und völlig harmlose Beschäftigungen verlegen und daß die Märchen über Kommunismus nur durch die Phantasie spießbürgerlicher Gestaltenseher und durch politisch oder persönlich interessierte Denunzianten ausgeheckt werden."

Nachdem der Berner parlamentarische Korrespondent des "Frankfurter Journal" als einer dieser Denunzianten bezeichnet ist - schließt der Artikel:

"Die hiesigen Flüchtlinge meinen, daß sich unter ihnen mehrere sogenannte 'brave Männer' nach dem Muster der weiland 'Reichs-Bieder- und Bassermanner' befinden, welche, getrieben von der Sehnsucht nach den heimatlichen Fleischtöpfen, sich den Weg der Gnade bei ihren Landesvätern durch dergleichen reaktionäre Expektorationen anzubahnen suchen; man wünscht ihnen Glück zur baldigen Abreise, damit sie nicht langer die Emigration und die asylgebende Regierung kompromittieren."

Schily war den flüchtigen Parlamentlern als Verfasser dieses Artikels bekannt. Letzterer erschien in der Basler "National-Zeitung" am 25. März, und am 1. April fand Schilys gänzlich unmotivierte Verhaftung statt. "Tantaene animis celestibus irae?" <"So heftiger Zorn in der Seele der Götter?">

2. Revolutionstag zu Murten

Nach dem Murtener Skandal erließ die deutsche Flüchtlingsschaft zu Genf, mit Ausschluß der flüchtigen Parlamentler, einen Protest "An ein hohes Departement der Justiz und Polizei der Eidgenossenschaft". Ich gebe daraus nur eine Stelle:

"... Die Monarchen begnügten sich nicht mit ihren bisherigen diplomatischen Errungenschaften. Sie erhoben Kriegsgerassel um die Schweiz herum, drohten mit militärischer Okkupation zur Aufräumung der Flüchtlinge, wenigstens hat der Bundesrat in einem offiziellen Aktenstücke seine Besorgnis wegen dieser Gefahr ausgesprochen. Und siehe da, es erfolgten wieder Ausweisungen, diesmal motiviert durch die bekannte Murtener Versammlung und die Angabe, man sei infolge der darauf eingeleiteten Prozedur politisch-propagandistischen Tendenzen auf die Spur gekommen. In tatsächlicher Beziehung muß diese Angabe durchaus bestritten werden ... In rechtlicher Beziehung dürfte aber festzuhalten sein, daß überall, wo gesetzliche Zustände bestehn, nur gesetzliche Strafen für gesetzlich vorhergesehne Straffälle eintreten können, was auch von der Landesverweisung gilt, soll sie sich nicht offenbar als Polizeiwillkür charakterisieren. Oder wollte man etwa die Diplomatie auch hier gegen uns anpreisen und sagen: Man habe aus Rücksichten für die auswärtigen Mächte, man habe zur Aufrechterhaltung der internationalen Beziehungen so handeln müssen? Nun wohlan denn, wenn dem so ist, so verhülle sich das eidgenössische Kreuz vor dem türkischen Halbmond, der, wenn der Flüchtlingshäscher an der Pforte klopft, die Hörner zeigt und nicht zu Kreuze kriecht, so gebe man uns denn unsere Pässe nach der Türkei, und nachdem man die Türe hinter uns geschlossen hat, überreiche man die Schlüssel der schweizerischen Freiheitsveste als feudum oblatum <Lehnsgut> der Heiligen Allianz, um dieselben fortan als Kammerherrn-Insignien von dieser zu Lehn zu tragen, mit der Devise: Finis Helvetiae! <Das Ende der Schweiz!>"

3. Cherval

Aus Joh. Ph. Beckers Brief ersah ich, daß der vom Reichs-Vogt erwähnte "Marxsche Affiliierte" oder [die] "Affiliierten" Chervals niemand anders sein konnte als der jetzt zu London lebende Herr Stecher. Ich hatte bis dahin nicht die Ehre seiner persönlichen Bekanntschaft, obgleich viel Rühmliches über sein großes und allseitiges Künstlertalent gehört. Infolge von Beckers Brief trafen wir zusammen. Das Folgende ist ein Schreiben meines "Affiliierten" an mich .

"London, 17, Sussex Street, W. C., 14. Oktober 1860

Lieber Herr Marx! Mit Vergnügen gebe ich Ihnen einige Erklärungen über den Artikel Nugent (Cherval-Crämer) in Vogts Broschüre, wovon Sie so gefällig waren mir einen Auszug zu senden. Im März 1853 kam ich von einer Reise in Italien zu Genf an. Nugent kam ungefähr zur selben Zeit nach Genf, und ich machte seine Bekanntschaft in einer lithographischen Anstalt. Ich hatte soeben das Lithographieren angefangen, und da Nugent umfassende Kenntnisse darin besitzt und äußerst gefälliger und tätiger, ja fleißiger Natur ist, so nahm ich sein Anerbieten an, in einem Atelier mit ihm zusammen zu arbeiten. Was Vogt von dem Treiben Nugents in Genf sagt, ist ungefähr, was ich damals davon hörte, wenn man das übliche Übertreiben des Feuilletonisten oder Broschürenschreibers davon abzieht. Der Erfolg war äußerst gering. Ich kannte bloß einen der Gesellschaft, ein gutmütiger und fleißiger, sonst aber unbedachtsam leichtsinniger junger Mann: Und da dieser eine der Hauptpersonen war, so kann man leicht schließen, daß N. alles in der Gesellschaft war und die andern nur neugierige Zuhörer. Ich bin überzeugt, es war weder Stein- noch Kupferplatte graviert, ich hörte aber N. von ähnlichen Dingen sprechen. Meine Bekannten waren meist Genfer und Italiener. Ich wußte, daß ich später von Vogt und andern deutschen Flüchtlingen, die ich nicht kannte, als Spion angesehn war, ich störte mich aber nicht daran - die Wahrheit kommt immer an den Tag; ich nahm es ihnen nicht einmal übel, es war so leicht, Verdacht zu erregen, da es an Spionen nicht fehlte und es nicht immer leicht war, sie herauszufinden. Ich bin beinahe sicher, daß Nugent mit niemand in Genf korrespondierte, nachdem er von dort ausgewiesen wurde. Ich erhielt später zwei Briefe von ihm, worin er mich einlud, nach Paris zu kommen, um die Ausführung eines Werkes über mittelaltrige Architektur zu übernehmen, was ich auch tat. Ich fand Nugent zu Paris ganz außerhalb Politik und Korrespondenz. Aus Obigem ist allerdings zu erklären, daß ich als 'die Marxschen Affiliierten' gemeint sein könnte, denn ich sah und hörte von niemand anderm, den Nugent nach Paris gezogen hatte. Herr Vogt konnte natürlich nicht wissen, daß ich nie, weder mittelbar noch unmittelbar, mit Ihnen in Berührung kam und wahrscheinlich nie gekommen wäre, hätte ich meinen Wohnsitz nicht in London aufgeschlagen, wo ich durch Zufall das Vergnügen hatte, Sie und Ihre verehrte Familie kennenzulernen.

Mit herzlichem Gruße an Sie und Ihre werten Damen

H. Cal. Stecher"

4. Kölner Kommunistenprozeß

Die in diesem Abschnitt (des "Herr Vogt") von mir gemachten Mitteilungen über die preußische Gesandtschaft zu London und ihren Briefwechsel mit preußischen Behörden auf dem Kontinent während der Kölner Prozeßverhandlungen beruhn auf den von A. Willich in der "New-Yorker Criminal-Zeitung" April 1853 unter dem Titel "Die Opfer der Moucharderie, Rechtfertigungsschrift von Wilhelm Hirsch" veröffentlichten Selbstbekenntnissen des jetzt zu Hamburg gefangensitzenden Hirsch, der das Hauptinstrument des Polizeileutnants Greif und seines Agenten Fleury war, auch in ihrem Auftrage und unter ihrer Leitung das während des Kommunistenprozesses von Stieber vorgelegte falsche Protokollbuch schmiedete. Ich gebe hier einige Auszüge aus Hirschs Memoiren.

"Die deutschen Vereine wurden gemeinschaftlich (während der Industrieausstellung) von einem Polizeitriumvirat, dem Polizeirat Stieber für Preußen, einem Herrn Kubesch für Ostreich und dem Polizeidirektor Huntel aus Bremen überwacht."

Hirsch beschreibt folgendermaßen die erste Szene, die er infolge seines Angebots als Mouchard mit dem preußischen Gesandtschaftssekretär Alberts zu London hatte.

"Die Rendezvous, welche die preußische Gesandtschaft in London ihren geheimen Agenten gibt, finden in einem dazu geeigneten Lokale statt. Die Gastwirtschaft 'The Cock', Fleet Street, Temple Bar, fällt so wenig in die Augen, daß, wenn nicht ein goldener Hahn, Aushängeschild, ihren Eingang zeigte, ein Nichtsuchender sie schwerlich entdecken würde. Ein schmaler Eingang führte mich in das Innere dieser altenglischen Taverne, und auf meine Frage nach Mr. Charles präsentierte sich mir unter dieser Firma eine wohlbeleibte Persönlichkeit mit einem so freundlichen Lächeln, als ob wir beide bereits alte Bekannte wären. Der Beauftragte der Gesandtschaft, denn dieser war es, schien sehr heiter gestimmt, und seine Laune stärkte sich noch dermaßen in Brandy und Wasser, daß er darüber eine ganze Weile den Zweck unserer Zusammenkunft zu vergessen schien. Mr. Charles, oder wie er sich mir gleich bei seinem richtigen Namen nannte, der Gesandtschaftsschreiber Alberts, machte mich zunächst damit bekannt, daß er eigentlich nichts mit Polizeisachen zu tun habe, aber dennoch wolle er die Vermittlung übernehmen ... Ein zweites Rendezvous fand in seiner damaligen Wohnung, Brewer Street 39, Golden Square, statt, hier lernte ich zuerst den Polizeileutnant Greif kennen; eine Figur nach echtem Polizeischnitte, mittlerer Größe mit dunklem Haar und einem gleichfarbigen par ordre zugeschnittenen Barte, so daß der Schnurr- sich mit dem Backenbart verbindet, und freiem Kinn. Seine Augen, die nichts weniger als Geist verraten, scheinen sich durch den häufigen Umgang mit Dieben und Gaunern an ein scharfes Herausglotzen gewöhnt zu haben ... Herr Greif hüllte sich, wie zu Anfang Herr Alberts, in denselben Pseudonym-Mantel und nannte sich Mr. Charles. Der neue Mr. Charles war wenigstens ernster gestimmt; er glaubte zunächst mich examinieren zu müssen ... Unsere erste Zusammenkunft schloß damit, daß er mir den Auftrag erteilte, ihm genauen Bericht über alle Tätigkeit der revolutionären Emigration abzustatten ... Herr Greif stellte mir das nächste Mal 'seine rechte Hand', wie er es nannte, 'nämlich einen seiner Agenten', fügte er hinzu, vor. Der also Genannte war ein großer junger Mann in eleganter Kleidung, der sich mir wieder als ein Mr. Charles präsentierte; die gesamte politische Polizei scheint diesen Namen als Pseudonymus adoptiert zu haben, ich hatte es jetzt bereits mit drei Charles zu tun. Der Neuhinzugekommene schien indes bei weitem der berichtenswerteste. 'Er sei', wie er sagte, 'auch Revolutionär gewesen, aber es lasse sich alles machen, ich solle nur mit ihm zusammengehn.'"

Greif verließ London für einige Zeit und schied von Hirsch

"mit der ausdrücklichen Bemerkung, daß der neue Mr. Charles stets in seinem Auftrage handle, ich dürfe kein Bedenken tragen, mich ihm zu vertrauen, wenn auch manches mir seltsam vorkommen sollte; ich dürfte daran keinen Anstoß nehmen; um mir dies deutlicher zu machen, fügte er hinzu: 'Das Ministerium bedarf zuweilen dieser oder jener Gegenstände; Dokumente sind die Hauptsache, kann man sie nicht schaffen, muß man sich doch zu helfen wissen!"

Hirsch erzählt weiter: Der letzte Charles sei Fleury gewesen,

"früher beschäftigt bei der Expedition der von L. Wittig redigierten 'Dresdner Zeitung'. In Baden wurde er auf Grund überbrachter Empfehlungen aus Sachsen von der provisorischen Regierung nach der Pfalz geschickt, um die Organisation des Landsturms zu betreiben usw. Als die Preußen in Karlsruhe einrückten, wurde er gefangen usw. Er erschien plötzlich wieder in London Ende 1850 oder anfangs 1851; hier trägt er von Anfang an den Namen de Fleury und befindet sich als solcher unter den Flüchtlingen in einer, wenigstens scheinbar, schlechten Lage, bezieht mit ihnen die vom Flüchtlingskomitee errichtete Flüchtlingskaserne und genießt die Unterstützung. Anfangs Sommer 1851 verbessert sich plötzlich seine Lage, er bezieht eine anständige Wohnung und verheiratet sich Ende des Jahrs mit der Tochter eines englischen Ingenieurs. Wir sehn ihn später als Polizeiagenten in Paris ... Sein wirklicher Name ist Krause, und zwar ist er der Sohn des Schuhmachers Krause, der vor etwa 15 bis 18 Jahren, wegen Ermordung der Gräfin Schönberg und deren Kammerfrau in Dresden, daselbst mit Backhof und Beseler hingerichtet wurde ... Oft hat mir Fleury-Krause gesagt, er habe schon seit seinem 14. Jahre für die Regierungen gearbeitet."

Es ist dieser Fleury-Krause, den Stieber in der öffentlichen Gerichtssitzung zu Köln als direkt unter Greif dienenden geheimen preußischen Polizeiagenten eingestand. Ich sage von Fleury in meinen "Enthüllungen über den Kommunisten-Prozeß": "Fleury ist zwar nicht die Fleur de Marie der Prostituierten der Polizei, aber Blume ist er und Blüten wird er treiben, wenn auch nur Fleurs-de-lys." Dies hat sich gewissermaßen erfüllt. Einige Monate nach dem Kommunistenprozeß ward Fleury wegen Fälschung in England zu einigen Jahren hulks <Strafabbüßung auf abgetakelten Schiffen, die als Gefängnisse verwendet wurden> verurteilt.

"Als die rechte Hand des Polizeileutnant Greif", sagt Hirsch, "verkehrte Fleury in dessen Abwesenheit mit der preußischen Gesandtschaft direkt."

Mit Fleury stand in Verbindung Max Reuter, der bei Oswald Dietz, damals Archivar des Schapper-Willichschen Bundes, den Briefdiebstahl vollführte.

"Stieber", sagt Hirsch, "war durch den Agenten des preußischen Gesandten Hatzfeldt in Paris, jenen berüchtigten Cherval, über die Briefe, welche dieser letztere selbst nach London geschrieben, unterrichtet, und ließ sich durch Reuter nur den Aufenthaltsort desselben ermitteln, worauf Fleury in Stiebers Auftrag jenen Diebstahl mit Hülfe Reuters vollführte. Dies sind die gestohlenen Briefe, die Herr Stieber sich nicht entblödet hat, offen 'als solche' vor dem Geschworenengericht in Köln zu deponieren ... Im Herbst 1851 war Fleury gemeinsam mit Greif und Stieber in Paris gewesen, nachdem der letztere dort bereits, durch die Vermittlung des Grafen Hatzfeldt, mit jenem Cherval oder richtiger Joseph Crämer in Verbindung getreten war, mit dessen Hülfe er ein Komplott zustande zu bringen hoffte. Zu dem Ende berieten die Herren Stieber, Greif, Fleury, ferner zwei andre Polizeiagenten, Beckmann(1) und Sommer in Paris, gemeinsam mit dem famosen französischen Spion Lucien de la Hodde (unter dem Namen Duprez) und erteilten ihre Instruktionen an Cherval, nach denen er seine Korrespondenzen zuzuschneiden hatte. Oft genug hat sich Fleury mir gegenüber über jene provozierte Attacke zwischen Stieber und Cherval amüsiert; und jener Schmidt, der sich in der von Cherval auf polizeilichen Befehl gegründeten Verbindung als Sekretär eines revolutionären Bundes von Straßburg und Köln einführte, jener Schmidt ist kein andrer als Herr de Fleury ... Fleury war in London unzweifelhaft der einzige Agent der preußischen geheimen Polizei, und alle Anerbietungen und Vorschläge, welche der Gesandtschaft gemacht wurden, gingen durch seine Hand ... seinem Urteile vertrauten sich die Herren Greif und Stieber in vielen Fällen an."

Fleury eröffnet dem Hirsch:

"Herr Greif hat Ihnen gesagt, wie man handeln muß ... Die Zentralpolizei in Frankfurt ist selbst der Ansicht, daß es sich vor allem darum handelt, die Existenz der politischen Polizei sicherzustellen, durch welche Mittel wir dies tun, ist gleichgültig; ein Schritt ist getan durch das Septemberkomplott in Paris."

Greif kehrt nach London zurück, spricht seine Zufriedenheit über Hirschs Arbeiten aus, verlangt aber mehr, namentlich Berichte über "die geheimen Bundessitzungen der Partei Marx".

"A tout prix, <Um jeden Preis>, schloß der Polizeileutnant, müssen wir Berichte über die Bundessitzungen aufstellen, machen Sie es nun, wie Sie wollen, nur die Wahrscheinlichkeit müssen Sie stets nicht überschreiten, ich selbst bin zu sehr beschäftigt. Herr de Fleury wird mit Ihnen in meinem Namen zusammenarbeiten."

Greifs damalige Beschäftigung bestand, wie Hirsch sagt, in einer Korrespondenz mit Maupas durch de la Hodde-Duprez über die zu veranstaltende Scheinflucht von Cherval und Gipperich aus dem Gefängnis St. Pélagie. Auf Hirschs Versicherung, daß

"Marx in London keinen neuen Bundes-Zentralverein gegründet habe ... verabredete Greif mit Fleury, daß wir unter den gegebenen Umständen vorderhand selbst Berichte über Bundessitzungen anfertigen sollten; er, Greif, wollte die Echtheit übernehmen und vertreten, und was er vorlege, werde sowieso akzeptiert".

Fleury und Hirsch setzen sich also an die Arbeit. "Der Inhalt" ihrer Berichte über die von Marx gehaltnen Geheim-Bundessitzungen "wurde damit ausgefüllt", sagt Hirsch,

"daß hin und wieder Diskussionen stattgefunden, Bundesmitglieder aufgenommen, in irgendeinem Winkel Deutschlands sich eine neue Gemeinde gegründet, irgendeine neue Organisation stattgefunden, in Köln die gefangnen Freunde von Marx Aussicht oder keine Aussicht auf Befreiung hätten, daß Briefe von dem oder dem angekommen usw. Was das letztre betraf, so nahm Fleury dabei gewöhnlich Rücksicht auf Personen in Deutschland, welche bereits durch politische Untersuchungen verdächtig waren oder irgendwie eine politische Tätigkeit entfaltet hatten; sehr häufig jedoch mußte auch die Phantasie aushelfen und kam dann auch wohl einmal ein Bundesmitglied vor, dessen Namen vielleicht gar nicht in der Welt existierte. Herr Greif meinte dennoch, die Berichte wären gut und man müsse ja einmal à tout prix welche schaffen. Teilweis übernahm Fleury allein die Abfassung, meistenteils aber mußte ich ihm dabei behülflich sein, da es ihm unmöglich war, die geringste Kleinigkeit richtig zu stilisieren. So kamen die Berichte zustande, und ohne Bedenken übernahm Herr Greif die Garantie ihrer Wahrheit."

Hirsch erzählt nun weiter, wie er und Fleury A. Ruge zu Brighton und Eduard Meyen (Tobyschen Andenkens) besuchen und ihnen Briefe und lithographierte Korrespondenzen stehlen. Nicht genug damit. Greif-Fleury mieten in der Stanburyschen Druckerei, Fetter Lane, eine lithographische Presse und machen mit Hirsch zusammen nun selbst "radikale Flugblätter", Hier gibt es etwas zu lernen für "Demokrat" F. Zabel. Er höre:

"Das erste Flugblatt, von mir" (Hirsch) "verfaßt, war nach Fleurys Angabe 'An das Landproletariat' betitelt, und es gelang, einige gute Abzüge davon zustande zu bringen. Herr Greif sandte diese Abzüge als von der Marxschen Partei ausgehend ein und fügte über die Entstehungsweise, um noch wahrscheinlicher zu werden, in den auf die bezeichnete Weise fabrizierten Berichten der sogenannten Bundessitzungen einige Worte über die Versendung einer solchen Flugschrift ein. Noch einmal geschah eine ähnliche Anfertigung unter dem Namen 'An die Kinder des Volkes', und ich weiß nicht, unter welcher Firma Herr Greif diesmal dieselbe eingeliefert hat; später hörte dieses Kunststück auf, hauptsächlich, weil soviel Geld dabei zugesetzt ist."

Cherval trifft nun in London ein nach seiner Scheinflucht aus Paris, wird vorläufig mit Salär von 1 Pfd. 10 sh. wöchentlich an Greif attachiert,

"wofür er verpflichtet war, Berichte über den Verkehr zwischen der deutschen und französischen Emigration abzustatten".

Im Arbeiterverein öffentlich enthüllt und als Mouchard ausgestoßen,

"stellte Cherval aus sehr erklärlichen Gründen die deutsche Emigration und ihre Organe so unbeachtenswert als möglich dar, weil es ihm ja nach dieser Seite hin total unmöglich war, auch nur etwas zu liefern. Dafür entwarf er dem Greif einen Bericht über die nichtdeutsche revolutionäre Partei, der über Münchhausen ging."

Hirsch kehrt nun zu dem Kölner Prozeß zurück.

"Schon oftmals war Herr Greif über den Inhalt der in seinem Auftrag von Fleury verfertigten Bundesberichte, soweit sie den Kölner Prozeß betrafen, interpelliert worden ... Auch bestimmte Aufträge liefen über diesen Gegenstand ein, einmal sollte Marx mit Lassalle unter einer Adresse 'Trinkhaus' korrespondieren, und der Herr Staatsprokurator wünschte darüber Recherchen angestellt zu sehn ... Naiver erscheint ein Gesuch des Herrn Staatsprokurators, in welchem er gern genaue Aufklärung über die Geldunterstützungen die Lassalle in Düsseldorf dem gefangnen Röser in Köln zukommen lasse, zu erhalten wünschte ... das Geld sollte nämlich eigentlich aus London kommen."

Es ist bereits Abschnitt III, 4 (des "Herr Vogt") erwähnt, wie Fleury in Hinckeldeys Auftrag eine Person in London auftreiben sollte, die den verschwundenen Zeugen Haupt vor dem Kölner Geschworenengericht vorstelle usw. Nach ausführlicher Darstellung dieses Zwischenfalls fährt Hirsch fort:

"Herr Stieber hatte inzwischen an Greif das dringende Verlangen gestellt, womöglich Originalprotokolle über die von ihm eingesandten Bundessitzungen zu liefern. Fleury meinte, wenn man nur irgendwie Leute zur Verfügung hätte, würde er ein Originalprotokoll zustande bringen. Namentlich aber müsse man die Handschriften einiger Freunde von Marx haben. Diese letztere Bemerkung benutzte ich und wies meinerseits die Zumutung zurück; nur noch einmal kam Fleury auf diesen Gegenstand zu sprechen, dann aber schwieg er davon. Plötzlich trat um diese Zeit Herr Stieber in Köln mit einem Protokollbuch des in London tagenden Bundes-Zentralvereins hervor... Noch mehr erstaunte ich, als ich in den durch die Journale auszüglich mitgeteilten Protokollen fast aufs Haar die in Greifs Auftrag durch Fleury gefälschten Berichte erkannte. Herr Greif oder Herr Stieber selbst hatten also doch auf irgendeinem Wege eine Abschrift bewerkstelligt, denn die Protokolle in diesem angeblichen Originale trugen Unterschriften, die von Fleury eingereichten waren nie mit solchen versehn. Von Fleury selbst erfuhr ich über diese wunderbare Erscheinung nur, 'daß Stieber alles zu machen wisse, die Geschichte werde Furore machen'!"

Sobald Fleury erfuhr, daß "Marx" die wirklichen Handschriften der angeblichen Protokollunterzeichner (Liebknecht, Rings, Ulmer etc.) vor einem Londoner Policecourt <Polizeigericht> legalisieren ließ. verfaßte er folgenden Brief:

"An das hohe Königl. Polizeipräsidium in Berlin. London d. d. In der Absicht, die Unterschriften der Unterzeichner der Bundesprotokolle als gefälscht darzustellen, beabsichtigen Marx und seine Freunde hier die Legalisation von Handschriften zu bewerkstelligen, die dann als die wirklich echten Signaturen dem Assisenhofe vorgelegt werden sollen. Jeder, der die englischen Gesetze kennt, weiß auch, daß sie sich in dieser Beziehung wenden und drehn lassen und daß derjenige, welcher die Echtheit garantiert, im Grunde genommen eigentlich keine Bürgschaft leistet. Derjenige, welcher diese Mitteilung macht, scheut sich nicht, in einer Sache, wo es sich um die Wahrheit handelt, seinen Namen zu unterzeichnen. Becker, 4, Utchfield Street." "Fleury wußte die Adresse Beckers, eines deutschen Flüchtlings, der mit Willich in demselben Hause wohnte, so daß späterhin leicht der Verdacht der Urheberschaft auf diesen, als einen Gegner von Marx, fallen konnte ... Fleury freute sich schon im voraus über den Skandal, den das dann anrichten werde. Der Brief würde dann natürlich so spät verlesen werden, meinte er, daß etwaige Zweifel über seine Echtheit erst dann erledigt werden könnten, wenn der Prozeß bereits beendigt sei ... Der Brief, unterzeichnet Becker, war an das Polizeipräsidium in Berlin gerichtet, ging aber nicht nach Berlin, sondern 'an den Polizeibeamten Goldheim, Frankfurter Hof in Köln', und ein Kuvert zu diesem Brief ging an das Polizeipräsidium zu Berlin mit der Bemerkung auf einem einliegenden Zettel: 'Herr Stieber zu Köln wird genaue Auskunft über den Zweck geben' ... Herr Stieber hat keinen Gebrauch von dem Briefe gemacht; er konnte keinen Gebrauch davon machen, weil er gezwungen war, das ganze Protokollbuch fallenzuassen."

In bezug auf letztres sagt Hirsch:

"Herr Stieber erklärt" (vor Gericht), "er habe dasselbe vierzehn Tage vorher in Händen gehabt und sich besonnen, ehe er Gebrauch davon gemacht; er erklärt weiter, es sei ihm durch einen Kurier in der Person Greifs zugekommen ... Greif hätte ihm mithin seine eigne Arbeit überbracht; - wie stimmt dies aber mit einem Schreiben des Herrn Goldheim überein? Herr Goldheim schreibt an die Gesandtschaft: 'Man habe das Protokollbuch nur deshalb so spät gebracht, um dem Erfolge etwaiger Interpellationen über seine Echtheit zu entgehn.' ..."

Freitag, den 29. Oktober, langte Herr Goldheim in London an.

"Herr Stieber hatte nämlich die Unmöglichkeit vor Augen, die Echtheit des Protokollbuchs aufrechterhalten zu können, er schickte deshalb einen Deputierten, um an Ort und Stelle mit Fleury darüber zu verhandeln; die Frage war, ob man nicht auf irgendeinem Wege eine Beweisführung herbeischaffen könne. Seine Besprechungen blieben fruchtlos, und er reiste resultatlos wieder ab, indem er Fleury in einer verzweifelten Stimmung zurückließ; Stieber war nämlich entschlossen, in dem Falle, um nicht die Polizeichefs zu kompromittieren, ihn bloßzustellen. Daß dies der Grund der Unruhe Fleurys war, lehrte mich erst die bald darauf folgende Erklärung des Herrn Stieber. Bestürzt griff Herr Fleury nun zu einem letzten Mittel; er brachte mir eine Handschrift, nach welcher ich eine Erklärung kopieren und mit dem Namen Liebknecht versehn dann vor dem Lord Mayor von London, unter der Angabe, daß ich Liebknecht sei, beschwören solle ... Fleury sagte mir, die Handschrift rühre von demjenigen her, der das Protokollbuch geschrieben habe, und Herr Goldheim habe sie" (aus Köln) mitgebracht. Wie aber, wenn Herr Stieber das Protokollbuch per Kurier Greif aus London empfangen hatte, wie konnte Herr Goldheim in dem Augenblicke, als Greif bereits wieder in London war, eine Handschrift des angeblichen Protokollisten aus Köln überbringen? ... Was Fleury mir gab, waren nur einige Worte und die Signatur ..." Hirsch "kopierte die Handschrift möglichst ähnlich und erklärte in derselben, daß der Unterzeichnete, Liebknecht nämlich, die von Marx und Konsorten geschehene Legalisation seiner Unterschrift für falsch und diese, seine Signatur, für die einzig richtige erkläre. Als ich meine Arbeit vollendet und die Handschrift in Händen hatte" (nämlich die ihm zur Kopie von Fleury übergebne Handschrift), "die ich glücklicherweise noch gegenwärtig besitze, äußerte ich Fleury zu seinem nicht geringen Erstaunen mein Bedenken und schlug ihm sein Gesuch rundweg ab. Untröstlich anfangs, erklärte er mir dann, daß er selbst die Beeidigung leisten werde ... Der Sicherheit halber, meinte er, werde er die Handschrift vom preußischen Konsul kontrasignieren lassen, und er begab sich deshalb zunächst auf das Büro desselben. Ich erwartete ihn in einer Taverne; als er zurückkam, hatte er die Kontrasignatur bewerkstelligt, worauf er sich in der Absicht der Beeidigung zum Lord Mayor begab. Aber die Sache ging nicht auf dem Wege; der Lord Mayor verlangte weitere Bürgschaften, die Fleury nicht leisten konnte, und der Eidschwur unterblieb ... Spätabends sah ich noch einmal und damit zum letztenmal den Herrn de Fleury. Grade heute hatte er die üble Überraschung gehabt, in der 'Kölnischen Zeitung' die ihn betreffende Erklärung des Herrn Stieber zu lesen! 'Aber ich weiß, Stieber konnte nicht anders, er hätte sich sonst selbst kompromittieren müssen', trostphilosophierte Herr de Fleury sehr richtig ... 'In Berlin werde ein Schlag geschehn, wenn die Kölner verurteilt wären', sagte mir Herr de Fleury an einem der letzten Tage, die ich ihn sah."

Fleurys letzte Zusammenkünfte mit Hirsch fanden statt Ende Oktober 1852; Hirschs Selbstbekenntnisse sind datiert Ende November 1852; und Ende März 1853 geschah der "Schlag in Berlin" (Ladendorfsche Verschwörung).(2)